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Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufsbedingungen Tiwee B.V.

 

Artikel 1: Definitionen

- Tiiwee: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tiiwee B.V. mit Sitz in Schiedam, Niederlande.

- Vertrag: der Kaufvertrag oder die Vereinbarung oder der Verzicht zwischen den Parteien, gleich welcher Art und welchen Namens, auf den diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung finden und in dessen Rahmen Tiiwee die Verpflichtung eingeht, nach besten Kräften zu leisten.

- Käufer: die Partei, natürliche oder juristische Person, mit der Tiiwee einen Vertrag im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abschließt.

- Parteien:Tiiwee und der Käufer.

- Leistung: jede Tiiwee-Lieferung von Produkten, Unterstützung, Beratung usw.

- Produkt(e): das/die von Tiiwee zu verkaufende(n) und zu liefernde(n) Produkt(e).

- Rücktrittsfrist: der Zeitraum, innerhalb dessen der Käufer sein Rücktrittsrecht ausüben kann.

- Rücktrittsrecht: die Möglichkeit für den Käufer, innerhalb der Bedenkzeit vom Vertrag zurückzutreten.

- Tag: ein Kalendertag.

 

 Artikel 2:Identität des Unternehmers; Geschäftsinformationen

Handelsname: Tiiwee B.V.

Korrespondenzadresse:

Olof Palmeborg 190
3124 TS SCHIEDAM
DIE NIEDERLANDE
Tel.:(+31)0612291547
e-mail:info@tiiwee.com

Registrierungsnummer der Handelskammer, Niederlande: 64115224

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL855528333B01

 

Artikel 3:Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für jedes von Tiiwee abgegebene Angebot und für jeden zwischen Tiiwee und dem Käufer geschlossenen Vertrag.

Der Text dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird dem Käufer vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

  1. Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, kann der Text dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen dem Käufer elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird vor Vertragsschluss angegeben, wo die Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können oder dass sie auf Wunsch des Käufers kostenlos auf elektronischem Wege oder auf andere Weise versandt werden.
  2. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots Tiiwee als Verkäufer erreicht hat; aus dieser Annahme muss hervorgehen, dass der Käufer damit einverstanden ist, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen für anwendbar zu erklären und gegebenenfalls auf eine Erklärung der Anwendbarkeit seiner eigenen Einkaufsbedingungen verzichtet. Wenn der Käufer das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, muss Tiiwee den Erhalt der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Solange der Erhalt dieser Annahme nicht bestätigt wurde, kann der Käufer den Vertrag auflösen.
  3. Wenn entgegen den Bestimmungen des vorigen Absatzes Vorbehalte oder Änderungen bei der Annahme des Angebots gemacht werden, kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn Tiiwee den Käufer darüber informiert hat, dass sie mit diesen Abweichungen vom Angebot einverstanden ist.
  4. Wenn das Abkommen auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, ergreift Tiiwee geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Übertragung von Daten zu sichern und eine sichere Web-Umgebung zu gewährleisten. Wenn der Käufer in der Lage ist, elektronisch zu bezahlen, wird Tiiwee geeignete Sicherheitsmaßnahmen beachten.
  5. Tiiwee kann sich - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - darüber informieren, ob der Käufer in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sowie über all jene Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss wichtig sind. Hat Tiiwee auf der Grundlage dieser Prüfung gute Gründe, den Vertrag nicht abzuschließen, ist sie berechtigt, einen Auftrag oder Antrag abzulehnen oder die Ausführung des Auftrags oder Antrags unter Angabe der Gründe mit besonderen Bedingungen zu verbinden.
  6. Tiiwee übermittelt dem Käufer zusammen mit dem Produkt oder der Dienstleistung die folgenden Informationen schriftlich oder so, dass sie vom Käufer in zugänglicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können: die Postanschrift der Niederlassung von Tiiwee, bei der der Käufer Reklamationen einreichen kann, die Bedingungen, unter denen und auf welche Weise der Käufer sein Widerrufsrecht ausüben kann, oder eine klare Erklärung über den Ausschluss des Widerrufsrechts, die Informationen über bestehende Dienstleistungen nach dem Kauf und Garantien, die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltenen Daten, es sei denn, Tiiwee hat dem Käufer diese Daten bereits vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt, sowie die Voraussetzungen für die Kündigung des Vertrags, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
  7. Wenn sich Tiiwee zur Lieferung einer Reihe von Produkten oder Dienstleistungen verpflichtet hat, gilt die Bestimmung des vorstehenden Absatzes nur für die erste Lieferung.

Artikel 4: Das Angebot

  1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies in dem Angebot ausdrücklich angegeben.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des angebotenen Produkts. Die Beschreibung muss ausreichend detailliert sein, um dem Käufer eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für Tiiwee nicht bindend.
  3. Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass es für den Käufer klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Dies betrifft insbesondere:

- der Preis einschließlich Steuern;

- alle Kosten der Lieferung;

- die Art und Weise, wie das Abkommen geschlossen werden soll und welche Maßnahmen dazu notwendig sind;

- ob das Rücktrittsrecht gilt oder nicht;

- die Art der Zahlung, Lieferung oder Erfüllung der Vereinbarung;

- die Frist für die Annahme des Angebots oder die Frist für die Aufrechterhaltung des Preises;

- die Höhe des Tarifs für Fernkommunikation, wenn die Kosten für die Nutzung der Technologie für Fernkommunikation auf einer anderen Grundlage als dem Basistarif berechnet werden;

- wenn das Abkommen nach seinem Abschluss archiviert wird, in welcher Form es vom Käufer eingesehen werden kann;

- die Art und Weise, in der der Käufer über Handlungen informiert werden kann, die er vor Abschluss des Vertrags nicht durchführen will, sowie die Art und Weise, in der er diese vor Abschluss des Vertrags korrigieren kann;

- die Mindestlaufzeit der Vereinbarung im Falle einer Vereinbarung, die sich auf die kontinuierliche oder periodische Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen erstreckt.

Artikel 5: Änderungen

  1. Vertragsänderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder mündlich zwischen dem Käufer und Tiiwee vereinbart wurden.
  2. Wenn Änderungen zu einer Erhöhung oder Senkung der Kosten führen, muss eine daraus resultierende Änderung des Kaufpreises schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
  3. In Ermangelung einer Einigung über die Änderung des Kaufpreises besteht eine Streitigkeit zwischen den Parteien, auf die Artikel 22 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Streitigkeiten)

Artikel 6: Qualität und Beschreibung

  1. Tiiwee verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die Waren in der Beschreibung, Qualität und Menge zu liefern, wie sie in der Offerte oder dem Angebot (in der später geänderten Fassung) näher beschrieben sind.
  2. Tiiwee verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, ihm Waren zu liefern, die
    1. aus soliden Materialien hergestellt sind und eine solide Konstruktion aufweisen oder
    2. sind in jeder Hinsicht identisch mit Mustern oder Modellen, die von Tiiwee und/oder dem Käufer zur Verfügung gestellt oder zur Verfügung gestellt werden oder die dem Käufer anhand von Bildmaterial gezeigt werden;
    3. die im Angebot oder der Offerte beschriebene Leistung (Kapazität, Effizienz, Geschwindigkeit, Finish usw.) erbringen.
3. Tiiwee garantiert nicht, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den der Käufer sie verwenden möchte, auch dann nicht, wenn dieser Zweck Tiiwee bekannt gegeben wurde, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

Artikel 7: Verpackung und Versand

  1. Tiiwee verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, das Produkt ordnungsgemäß zu verpacken (es sei denn, die Art des Produkts erfordert etwas anderes) und es so zu sichern, dass es während des normalen Transports in gutem Zustand seinen Bestimmungsort erreicht. Tiiwee kümmert sich um die übliche Transportversicherung.
  2. Das Produkt wird von Tiiwee am vereinbarten Ort oder an den vereinbarten Orten in der in der Bestellung oder nachträglich vereinbarten Weise geliefert oder zur Lieferung dorthin geschickt.

Artikel 8: Lagerung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Tiiwee die Lagerkosten gemäß dem üblichen Satz von Tiiwee und, in Ermangelung dessen, gemäß dem branchenüblichen Satz ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft des Produkts oder, falls dies ein späterer Zeitpunkt ist, ab dem im Vertrag vereinbarten Liefertermin zu erstatten.

Artikel 9: Rücktrittsrecht bei Lieferung von Produkten

  1. Beim Kauf des Produkts hat der Käufer die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von 30 Tagen aufzulösen. Dieser Zeitraum beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch oder im Namen des Käufers.
  2. Während dieser Zeit wird der Käufer das Produkt und seine Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Der Käufer darf das Produkt nur so weit auspacken oder verwenden, wie es für die Beurteilung der Frage erforderlich ist, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen und - falls vernünftigerweise möglich - im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den von Tiiwee gegebenen angemessenen und klaren Anweisungen an Tiiwee zurücksenden.

Artikel 10: Kosten im Falle eines Widerrufs

  1. Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, haftet er nicht für mehr als die Kosten der Rücksendung der Waren.
  2. Wenn der Käufer einen Betrag bezahlt hat, erstattet Tiiwee diesen Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Rückgabe oder dem Widerruf.

Artikel11: Ausschluss des Widerrufsrechts

  1. Tiiwee kann das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließen, soweit dies in den Absätzen 2 und 3 vorgesehen ist. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts gilt nur dann, wenn Tiiwee dies im Angebot, zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss, deutlich gemacht hat.
  2. Der Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur für Produkte möglich:
    1. die von Tiiwee in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Käufers erstellt wurden;
    2. die eindeutig persönlicher Natur sind;
    3. die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden können;
    4. die sich schnell verschlechtern oder altern können;
    5. deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, über die Tiiwee keine Kontrolle hat;

Artikel 12: Übertragung von Eigentum und Risiko

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 2 und 4 dieses Artikels gehen Eigentum und Gefahr in Bezug auf das Produkt mit der Lieferung auf den Käufer über.
  2. Solange der Käufer nicht den vollen Betrag des Kaufpreises mit eventuellen Zusatzkosten bezahlt oder dafür Sicherheit geleistet hat, bleibt Tiiwee Eigentümerin des Produkts. In diesem Fall geht das Eigentum an dem Produkt auf den Käufer über, sobald der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber Tiiwee erfüllt hat.
  3. Wenn Tiiwee begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat, ist Tiiwee berechtigt, die Lieferung von Waren gemäß Artikel 4 Absatz 2 aufzuschieben, bis der Käufer eine Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. Der Käufer haftet für alle Schäden, die dem Verkäufer durch den Lieferverzug entstehen.
  4. Wenn Tiiwee auf Ersuchen des Käufers den Versand gemäß den Bestimmungen des Artikels 5 aufschiebt, bleiben die Waren Eigentum des Verkäufers und bleiben auf Risiko des Verkäufers, bis die Waren dem Käufer an dem Ort oder den Orten, auf die in Artikel 4 Absatz 2 Bezug genommen wird, geliefert worden sind.

Artikel 13: Lieferung

  1. Tiiwee wird die größtmögliche Sorgfalt bei der Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen für das Produkt und bei der Beurteilung von Anträgen auf Bereitstellung von
  2. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Käufer Tiiwee mitgeteilt hat.
  3. Tiiwee liefert das Produkt zu dem Zeitpunkt oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist, wie jeweils in der Bestellung angegeben. Wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt diese an dem Tag, an dem Tiiwee die Bestellung bestätigt hat.

Wenn sich die Lieferung verzögert oder wenn eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird der Käufer spätestens einen Monat nach der Bestellung darüber informiert. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, den Vertrag kostenfrei aufzulösen.

  1. Im Falle einer Auflösung gemäß dem vorstehenden Absatz hat Tiiwee den vom Käufer bezahlten Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach der Auflösung, zurückzuzahlen.
  2. Sollte sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweisen, wird Tiiwee alle Anstrengungen unternehmen, um ein Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen.
  3. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts des Produkts verbleibt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer bei Tiiwee, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Artikel 14: Höhere Gewalt

  1. Die in Artikel 13 (Lieferung) genannte Lieferfrist wird um den Zeitraum verlängert, in dem Tiiwee durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist.
  2. Höhere Gewalt auf Seiten von Tiiwee liegt vor, wenn Tiiwee nach Abschluss des Vertrags infolge von Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmung, Streiks, Sitzstreiks, Aussperrungen, Blockaden, Import- und Exportbehinderungen an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dessen Vorbereitung gehindert wird. b) die Nichteinhaltung von Regierungsmaßnahmen durch Tiiwee, Defekte an Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, all dies sowohl im Unternehmen von Tiiwee als auch von Dritten, von denen Tiiwee die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen muss, sowie während der Lagerung oder während des Transports, unabhängig davon, ob in eigener Regie oder nicht, und darüber hinaus aufgrund aller anderen Ursachen, die nicht von Tiiwee verschuldet sind oder in ihrem Risikobereich liegen.
  3. Wenn sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als zwei Monate verzögert, sind sowohl Tiiwee als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall hat Tiiwee lediglich Anspruch auf die Erstattung der ihr entstandenen Kosten.
  4. Tritt der Fall höherer Gewalt ein, während der Vertrag bereits teilweise ausgeführt wurde, hat der Käufer, falls die Restlieferung durch höhere Gewalt um mehr als zwei Monate verzögert wird, das Recht, entweder den bereits gelieferten Teil des Produkts zurückzuhalten und den dafür fälligen Kaufpreis zu bezahlen, oder den Vertrag auch für den bereits ausgeführten Teil als aufgelöst zu betrachten, mit der Verpflichtung, das, was ihm bereits geliefert wurde, auf Kosten und Gefahr des Käufers an Tiiwee zurückzugeben, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Teil der bereits gelieferten Waren infolge der Nichtlieferung der restlichen Waren vom Käufer nicht mehr effektiv genutzt werden kann.

Artikel 15: Garantie

  1. Tiiwee haftet gegenüber dem Käufer für Schäden am Produkt, die während der in der Auftragsbestätigung angegebenen Garantiezeit auftreten, es sei denn, der Schaden ist darauf zurückzuführen, dass der Käufer das Produkt entgegen der mitgelieferten Gebrauchsanweisung verwendet oder anderweitig einen Fehler bei der Verwendung macht.
  2. Die Haftung von Tiiwee beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur eines fehlerhaften Produkts oder auf den Ersatz dieses Produkts oder eines Teils davon, all dies nach Ermessen von Tiiwee. Tiiwee haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die dem Käufer oder einem Dritten im Zusammenhang mit dem Produkt entstehen.

Artikel 16: Preis und Bezahlung

  1. Neben dem Preis des Produkts umfasst der Kaufpreis auch die Kosten für Verpackung, Transport und lokale Lieferkosten, wie vom Käufer innerhalb der Niederlande angegeben.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, 100% des Kaufpreises im Voraus zu zahlen oder andererseits, wenn dies bei der Annahme des Angebots durch den Käufer und bei der Auftragsbestätigung durch Tiiwee vereinbart wurde. Der Käufer ist nicht berechtigt, von diesem Kaufpreis einen Betrag aufgrund einer von ihm geltend gemachten Gegenforderung abzuziehen.
  3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach oder kommt er einer Inverzugsetzung mit einer Frist von einer Woche nicht nach, ist Tiiwee berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall haftet der Käufer für den von Tiiwee erlittenen Schaden, einschließlich Gewinnausfall, Transportkosten und Kosten der Inverzugsetzung.
  4. Wenn Tiiwee im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer außergerichtliche Maßnahmen ergreift, gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Käufers. Dabei handelt es sich um die Kosten in Bezug auf die Hauptsumme gemäß dem "Besluit voor vergoeding van buitengerechtelijke incassokosten van 1 juli 2012 (BIK) " (Erlass über den Ausgleich außergerichtlicher Inkassokosten). Diese außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens € 40,- und je nach Hauptsumme auf höchstens € 6.775,-.
  5. Der Käufer, der von seiner Befugnis zur Lagerung im Sinne von Artikel 8 (Lagerung) Gebrauch macht, bleibt zur Zahlung des Kaufpreises zu dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt verpflichtet.

Artikel 17: Anforderungen Produkt

  1. Tiiwee garantiert, dass der Entwurf, die Zusammensetzung und die Qualität des Produkts, das auf der Grundlage der Bestellung zu liefern ist, in jeder Hinsicht allen anwendbaren Anforderungen entspricht, die in Gesetzen und/oder anderen diesbezüglichen staatlichen Vorschriften festgelegt sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind.
  2. Die Bestimmungen von Absatz 1 gelten auch für den normalen Gebrauch des Produkts.

Artikel 18: Auflösung

  1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 17 (Preis und Zahlung) wird die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention nach einer schriftlichen Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem der Käufer für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf vorläufigen Zahlungsaufschub stellt oder ein Antrag von Tiiwee, von einer natürlichen Person, vom Gericht auf Feststellung der Anwendbarkeit des Umschuldungsplans bewilligt wird, oder durch Beschlagnahme, Unterpfändung oder anderweitigen Verlust der Verfügungsbefugnis über sein Vermögen oder Teile davon, es sei denn, der Treuhänder oder Verwalter erkennt die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen als Nachlassschuld an.
  2. Infolge der Auflösung werden wechselseitig bestehende Forderungen sofort fällig und zahlbar. Der Käufer haftet für den vom Verkäufer erlittenen Schaden, einschließlich Gewinnausfall und Transportkosten.

Artikel 19: Anwendbares Recht

  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufübereinkommen (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, Wien, 11. April 1980, Vertragsserien 1981, 184 und 1986, 61) findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.

Artikel 20: Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Annahmen, die vom Käufer gemacht werden, sofern der Käufer in seiner Annahme auf andere Bedingungen verweist, wird deren Anwendbarkeit ausdrücklich abgelehnt.

Artikel 21: Streitigkeiten

  1. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit ihrer Vereinbarung oder weiteren Vereinbarungen und anderen Handlungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen können, wie z.B., wenn auch nicht ausschließlich, rechtswidrige Handlungen, ungerechtfertigte Zahlungen und ungerechtfertigte Bereicherung, werden vom Landgericht Rotterdam entschieden, es sei denn, zwingende Zuständigkeitsregeln würden diese Wahl behindern.
  2. Eine Streitigkeit gilt als gegeben, sobald eine der Parteien dies erklärt.
  3. Eine Streitigkeit in Bezug auf eine bestimmte Klage muss innerhalb eines Jahres, nachdem die Klage entstanden ist und dem Kläger bekannt geworden ist, vorbehaltlich der Möglichkeit eines früheren Erlöschens oder einer früheren Verjährung in Übereinstimmung mit dem Gesetz, vorgebracht werden.